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   BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99   

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BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99 (https://dejure.org/2000,5627)
BPatG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99 (https://dejure.org/2000,5627)
BPatG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 24 W (pat) 52/99 (https://dejure.org/2000,5627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1049
  • MarkenR 2000, 290
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren (oder Dienstleistungen) eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH MarkenR 2000, 99, 100 "St. Pauli Girl"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER"; MarkenR 2000, 48 "Radio von hier").

    Zwar ist anerkannt, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt (st. Rspr.; zuletzt BGH MarkenR 2000, 99, 100 "St. Pauli Girl").

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren (oder Dienstleistungen) eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH MarkenR 2000, 99, 100 "St. Pauli Girl"; GRUR 2000, 231, 232 "FÜNFER"; MarkenR 2000, 48 "Radio von hier").

    Aber auch Ausdrücke, die lediglich als werbliche Anpreisung der betreffenden Waren (oder Dienstleistungen) aufgefaßt werden, wird die erforderliche Unterscheidungskraft regelmäßig fehlen (vgl. BGH MarkenR 2000, 50, 51 "Partner with the Best"; MarkenR 2000, 48, 49 "Radio von hier").

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Das steht indessen nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach die dem § 23 Nr. 2 MarkenG entsprechende Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Markenrechts-Richtlinie keinen ausschlaggebenden Einfluß auf die Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Markenrechts-Richtlinie (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) hat (EuGH GRUR 1999, 723, 726 Tz. 28 "CHIEMSEE"; vgl. hierzu BPatG GRUR 2000, 149, 151 "WALLIS").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Hierbei darf aber, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, die Verständnisfähigkeit des Publikums auch nicht zu gering veranschlagt werden, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner Rechtsprechung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht und ebenso zum Markenrecht seit längerem einen Wandel des Verbraucherleitbildes vom flüchtigen Abnehmer zum durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher eingefordert und der Bundesgerichtshof diesen Wandel nunmehr auch für das nationale Markenrecht vollzogen hat (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, Urteil vom 13. Januar 2000, I ZR 223/97 "ATTACHÉ/TISSERAND", Umdruck S. 18).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Hierbei darf aber, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, die Verständnisfähigkeit des Publikums auch nicht zu gering veranschlagt werden, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner Rechtsprechung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht und ebenso zum Markenrecht seit längerem einen Wandel des Verbraucherleitbildes vom flüchtigen Abnehmer zum durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher eingefordert und der Bundesgerichtshof diesen Wandel nunmehr auch für das nationale Markenrecht vollzogen hat (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, Urteil vom 13. Januar 2000, I ZR 223/97 "ATTACHÉ/TISSERAND", Umdruck S. 18).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Hierbei darf aber, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, die Verständnisfähigkeit des Publikums auch nicht zu gering veranschlagt werden, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner Rechtsprechung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht und ebenso zum Markenrecht seit längerem einen Wandel des Verbraucherleitbildes vom flüchtigen Abnehmer zum durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher eingefordert und der Bundesgerichtshof diesen Wandel nunmehr auch für das nationale Markenrecht vollzogen hat (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, Urteil vom 13. Januar 2000, I ZR 223/97 "ATTACHÉ/TISSERAND", Umdruck S. 18).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Hierbei darf aber, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, die Verständnisfähigkeit des Publikums auch nicht zu gering veranschlagt werden, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner Rechtsprechung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht und ebenso zum Markenrecht seit längerem einen Wandel des Verbraucherleitbildes vom flüchtigen Abnehmer zum durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher eingefordert und der Bundesgerichtshof diesen Wandel nunmehr auch für das nationale Markenrecht vollzogen hat (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, Urteil vom 13. Januar 2000, I ZR 223/97 "ATTACHÉ/TISSERAND", Umdruck S. 18).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind z.B. gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden werden (vgl. BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; GRUR 1999, 1096, 1097 "ABSOLUT"; GRUR 1999, 1089, 1091 "YES").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind z.B. gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden werden (vgl. BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; GRUR 1999, 1096, 1097 "ABSOLUT"; GRUR 1999, 1089, 1091 "YES").
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 04.04.2000 - 24 W (pat) 52/99
    Allerdings soll es sich bei dieser Vorschrift, wonach der Inhaber einer Marke grundsätzlich nicht gegen ihren Gebrauch als beschreibende Angabe einschreiten kann, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes um ein geeignetes Korrektiv handeln, das es ermöglicht, das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG eng auszulegen und auf konkret die Ware (oder Dienstleistung) selbst beschreibende Angaben zu beschränken (vgl. BGH GRUR 1999, 988, 990 "HOUSE OF BLUES" m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 188/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft von Abbildungen allgemein bekannter

  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

  • BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis einer leicht verständlichen

  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 153/99
  • BPatG, 05.11.1996 - 24 W (pat) 125/95
  • BPatG, 10.04.2001 - 24 W (pat) 120/99

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b, c und e der Ersten Markenrichtlinie

    aa) Hierbei muß vorrangig der Grundsatz beachtet werden, daß auf die Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsabnehmers abzustellen ist, (vgl. hierzu EuGH GRUR Int 1998, 795, 797 "Gut Springenheide" unter Nr. 31; GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd" unter Nr. 26; WRP 2000, 289, 292 "Lifting-Creme" unter Nr. 27; BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHE/TISSERAND"; BPatG GRUR 2000, 1049 "21st Century"; HABM HABM-Amtsblatt 2001, 104, 114 ff "HENKELFLASCHE").
  • BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 36/05
    Allerdings bleibt die Feststellung der Markenstelle - die im Übrigen mit der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Einklang steht (vgl. BPatG, 29 W (pat) 335/98 - GEGEN DAS VERGESSEN; 24 W (pat) 52/99 - 21st century) und die der Senat grundsätzlich teilt, für sich besehen weiterhin zutreffend, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht zur analysierenden Betrachtungsweise neigen und Ungereimtheiten in einem Werbeslogan lediglich als werbewirksamen Effekt betrachten, ohne den Slogan deswegen als Marke mit Herkunftshinweisfunktion anzusehen.
  • BPatG, 05.07.2023 - 25 W (pat) 45/22
    Sie setzt sich aus den drei Begriffen des englischen Grundwortschatzes "(to) love" für "lieben", "my" für "mein,e" und "earth" für "Erde" zusammen (vgl. Klett Thematischer Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 3. Auflage, 2020), dessen Kenntnis beim angesprochenen inländischen Durchschnittsverbraucher und Fachverkehr grundsätzlich vorausgesetzt werden kann (vgl. u. a. BGH GRUR 2012, 1040, Rn. 30 - pjur/pure; BPatG 33 W (pat) 14/08 - FLATRATE; 24 W (pat) 52/99 - 21st Century; 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 128/14 - easy Schutz; 25 W (pat) 539/11 - GET IT RIGHT).
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